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Shankaracharyas als Teil der Indischen Gesellschaft

 

Gegen Shankaracharyas, bei deren Ernennung es zu entsprechenden Unregelmäßigkeiteh kam, können auch von einem zivilen Gericht Verfahren in Gang gesetzt werden, die in der Absetzung eines Shankaracharyas enden.

Shankaracharyas unterliegen insofern einer gewissen Kontrolle und sind wahrlich keine Götter, keine Halbgötter und auch keine absoluten Herrscher.

 

Diese Aussage läßt sich exempelhaft belegen.

Swami Swaroopanand gegen Swami Vasudevanand und Berufsverhandlung dazu.