Auf Seite 179, im Vers 14 des 1.Kapitels im 1.Buch des Śrīmad-Bhāgavatam (Bhāgavata Purāṇa) von Swami Prabhupāda, ISBN 0-89213-069-5) wird zB erwähnt, daß Parashar der Vater von Vyasa war. Das findet man im obigen Buch auch auf S.880 als Erläuterungen zu Parasara. Insofern war dann Rishi Vasishta der Urgoßvater von Vyasa.
Desweiteren heißt es da, daß er der "spirituelle Meister von Maharaja Janaka" war. Darüberhinaus findet man dort: "Er war der Verfasser vieler vedischer Schriften und Anweisungen in bezug auf gesellschaftliche Fragen".
b) Mahābhārata
Auch im Mahābhārata findet man Hinweise zu Parashar und einige Informationen bzgl ihn:
zB unter dem aktiven Link (ok am 15.7.2019):
http://www.mahabharata.pushpak.de/buch1/mahabharata_b01k180.html
und auch auf folgenden Seiten, zB Ende Kapitel 182 und Kapitel 183, etwa:
http://www.mahabharata.pushpak.de/buch1/mahabharata_b01k183.html
Ferner wird ihm im Mahābhārata ihm eine umfänglichere Passage gewidmet:
http://www.mahabharata.pushpak.de/buch12/index.html
>>
<<
siehe
http://www.mahabharata.pushpak.de/buch12/index.html
c) Vishnu-Purana:
Auch in der Vishnu-Purana wird Parashar ausgibig erwähnt. Es heißt dort u.a.:
>>
Das Vishnu Purana gilt unter den 18 großen Puranas als eines der bedeutendsten. Es wurde in Form eines Dialogs zwischen Parasara, dem Vater von Vyasa, und Maitreya, einem seiner Schüler, verfaßt.
<<
Siehe unter:
https://www.pushpak.de/vishnu/index.html
d) Paraśāra als ein Ṛṣi des Rig-Veda:
Desweiteren kommt Paraśāra im Rig-Veda als Rishi vor und zwar in der Übersetzung von Geldner, marix-Buch ISBN 978-3-86539-165-0 auf den Seiten 86 bis 97:
Im ersten Leiderkreis, 9.'te Gruppe findet man in Geldner's Übersetzung des Rig Veda (marix-Buch ISBN 978-3-86539-165-0 von Seite 86 bis 97) in I,65 bis I,73
"9. Gruppe, Lieder des Paraśāra, des Sohnes des Śakti, I,65 - I,73"
e) Parâśara als Verfasser von Gesetzbüchern
Desweiteren ist festzustellen:
Parâśara, Vyâsa, Śankha, Likhita, Daksha, Gautama, Śâtâtapa und Vaśishta sind die Verfasser von Gesetzbüchern hieß es in Yajnavalkya's Gesetzbuch in der Übersetzung von Stenzler, auf welches ich im Abschnitt drei über Vasishta, bereits näher einging.
Winternitz schreibt im Band III seiner Geschichte der indischen Litteratur auf Seite 277,
>>
...
Neu war der Gedanke, politisches Wissen (N
...
Über den Zweck des Buches, als ein angenehmes und bequemes Lehrbuch der Politik für Fürstensöhne zu dienen, läßt die in allen Fassungen enthaltene Einleitung keinen Zweifel.
Nachdem der Verfasser in den einleitenden Versen die Götter verehrt und den großen Lehrern und Meistern der Politik - Manu, V
ācaspati, Śukra, Parāšara, Vyāsa und »dem großen Cāṇkya « seine Verehrung bezeugt hat, erklärt er: ...<<
siehe ab Seite 277 in "Geschichte der Indischen Litteratur" von Dr. M. Winternitz, o. Professor an der Deutschen Universität in Prag, dritter Band, Leipzig/ C.F. Amelangs Verlag.
In ähnlichem Zusammenhang wird Parāšara dann auch auf Seite 521 erwähnt.
Prof. Winternitz schreibt desweiteren:
>>
- 500 -
...
Aus noch jüngerer Zeit als diese und andere Smritis, deren Zahl sehr groß gewesen sien muß ³), stammt eine Anzahl von Sm
------------
...
³) Yajñnavalkya I, 41, zählt 20 Verfasser von Dharmašāstras auf. Dieselben Namen (in anderer Reihenfolge) auch Agni-Purāṇa 162. Im Vitramitrodaya werden 57, im Nirṇayasindhu 131 Smṛtis zitiert usw.; s. Shamran Vithal, JBRAS 22,335.
- 501 -
enthält eine Sammlung von 26 Smṛtis, die ich besitze, eine Laghu-Atri-Saṃhitā, eine Atri-Saṃhitā und eine Vṛddhā
-Atri-Smhita, eine Laghu-Hārīta-Smṛti und eine Vṛddhā-Hārīta-Saṃhitā, ein Aušananaṃ dharmašāstra von nur 51 Šlokas und eine ein Aušanana-Smṛti in 9 Adhyāyas, eine Aṅgirasa-Smṛti, eine Yama-Smṛti, eine Āpastamba-Smṛti usw. Hierher gehören auch eine Bṛhad-Manu-Smṛti und eine Vṛddha-Manu-Smṛti, die mit dem alten Mānava-Dharmašāstra nichts gemein haben, sondern viel jüngere Werke sind. ²) Im Mahābhārata und in den Purāṇas finden sich manche Stücke, die nichts anders sind als solche Smṛtis ³). Das eigentliche Recht wird in keinem dieser Texte behandelt, sondern nur Sitte und religiöser Brauch (ācāra) und Bußen (prāyašcitta). Von keinem dieser Werke können wir auch nur annähend die Zeit bestimmen. Eines der wichtigeren und verhältnismäßig älteren dieser Werke ist die Pāršara-Smṛti4) , die im 14.Jahrhundert von Mādhava kommentiert worden ist. In der Einleitung bezeichnet sich der Verfasser dieser Smṛti als einen »Modernen«, indem er angibt, daß er selbst die für das jetzige Kali-Zeitalter geltenden Gesetze vorschreibe, während »Manu, Gautama und Šaṅkhalikhita ihre Gesetze für die Weltperioden der Vorzeit geben hätten. Da schon Yājñavalkya einen Parāšara als Autorität für den Dharma nennt, ist es nicht sicher, daß der von Medhātithi (im 9.Jahrhundert) zitierte Parāšara mit------------------
...
³) So ist die Vṛddha-Gautama-Sṃrti, die von dem alten Gautama-Dharmasūtra ganz verschieden ist, vollständig in einer Mahābhārata-Handschrift (aber nicht in unseren Ausgaben) enthalten. s. Islāmpurkar, Ausgabe des Parāšara, Pefatory Notes
4) Herausgegeben mit dem Kommentar des Mādhava von Chandrakanta Tarkalankara in Bibl. Ind. 1890-1892; von Pandit V.S. Islāmpurkar, BSS 1893ff.; ins Englische übersetzt von Krishna Kamal Bhattácharyá in Bibl. Ind. 1887; mit einem Kommentar herausgegebn in Pandit N.S., vols. 29-33: Vgl. auch Shamrao Vithal, JBRAS 22, 324 ff. Auch die Parāšara-Sṃrti handelt fast ausschließlich von ācāra und prāyašcitta, wozu Mādhava bemerkt, Parāšara habe das profane Recht nicht behandelt, weil es nichts zum Heil im Jenseits beitrage.
- 502 -
dem Verfasser unserer Smṛti identisch ist. Ein viel jüngeres Werk ist die Bṛhat-Parāš
ara-Smṛti, »die große Parāšara-Smṛti«.Wichtiger als diese Smṛtis sind die Dharmanibandhas, systematische und zum Teil sehr umfangreiche Werke über Dharma, die ungefähr im 11.Jahrhundert beginnen und bis in unsere Tage noch immer entstehen.
...
<<
siehe Seiten 500 bis 502 in "Geschichte der Indischen Litteratur" von Dr. M. Winternitz, o. Professor an der Deutschen Universität in Prag, dritter Band, Leipzig/ C.F. Amelangs Verlag.
f) Parâśara in medizinischen Literatur:
Auf den Seiten 544 und 545, wo es um "medizinische Litteratur" geht wird Parāšara ebenfalls erwähnt:
>>
Es heißt da auf Seite 544:
"Buddhisten waren auch die Verfasser der ältesten datierbaren medizinischen Texte, die uns in dem Bower-Manuskript erhalten sind ²). Dies ist eine alte indische Handschruift, die der englischen Leutnant H. Bower im Jahre 1890 in einem buddhistischen Stupa in Kutscha in Kaschgar (Chines, Turkestan) gefunden und R. Hoernle der Wissenschaft erschlossen hat. Aus paläographichen Gründen wird die Handschrift er zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts n. Chr. zugescchrieben. Von den sieben texten, die sie enthält, sind drei medizinischen Inhalts.
... Da der Schluß des Werkes fehlt, ist uns auch der Name des Verfassers nicht erhalten. Alle diese Werke sind metrisch und zum Teil in Versmaßen der Kunstdichtung abgefaßt, wie das auch in späteren Rezeptsammlungen üblich ist. Die Rezepte mchen aber einen durchaus altertümlichen Eindruck. Ihre Sprache ist ein mit Prakritizismen gemischtes Sanskrit. Im Navanitake werden viele medizische Autoritäten zitiert, inesbesondere Agnivesa, Bheda, Harita, Jatukarna, Ksarapani und Parashara, die Schüler des Punarbvasu Atreya gewesen sein sollen, von uns bekannten Schriftsellern aber nur Susruta.
Susruta ist einer der >>drei Alten<< (wie die Inder sagen) der medizinischn Littratur: Caraka. Susruta und Vagbhata. Unter diesen drei Namen besitzen wir Samhitas, große Kompendien der Medizin, di aller Wahrscheinlichkeit nach auf eine ältere, uns verloren gegangene Litteratur von Tantras und Kalpas zurückgehen, in den einzelene Gebeite der medizinischen Wissenschaft behandelt worden waren.
<<
siehe ab Seite 544/545 in "Geschichte der Indischen Litteratur" von Dr. M. Winternitz, o. Professor an der Deutschen Universität in Prag, dritter Band, Leipzig/ C.F. Amelangs Verlag.
Es ergibt sich daraus ua, daß Parashar wohl vor der Mitte des 4.Jahrunderts nach Christus gelebt hat.